Schule

Die Beschulung der Kinder und Jugendlichen erfolgt vom 6. bis 18. Lebensjahr. Auf Antrag der Eltern und auf Grundlage einer umfangreichen Diagnostik kann die Schulzeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres jährlich bis zum 21. Lebensjahr verlängert werden. Hierdurch ergibt sich eine Erweiterung der Berufsschulstufe. Angepasst an die Struktur der allgemeinbildenden Schulen durchlaufen die Schülerinnen und Schüler gemäß der Sonderpädagogikverordnung drei bildungsspezifische Lernstufen:

I. Primarstufe:  1. bis 6. Schulbesuchsjahr

II. Sekundarstufe I:  7. bis 10. Schulbesuchsjahr

III. Berufsbildungsstufe:  11. und 12. Schulbesuchsjahr

Kinder und Jugendliche können bei uns nur nach der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs „geistige Entwicklung“ aufgenommen und beschult werden. Das für unsere Schule zuständige Schulamt Neuruppin trifft unter Berücksichtigung des Elternwunsches die Entscheidung über den Lernort. Die Schülerinnen und Schüler werden im Klassenverband von zwei Lehrkräften (Sonderpädagoge + sonderpädagogische Fachkraft/ Lehrkraft) unterrichtet. Zusätzlich werden die Lehrkräfte von Betreuern innerhalb und außerhalb des Unterrichts und durch Einzelfallhelfer unterstützt. Der Fachunterricht wird von ausgebildeten Fachlehrkräften durchgeführt.

Durch das große Einzugsgebiet der Schule kann der Schulweg sehr variieren. Der Großteil der Schülerinnen und Schüler muss auf einen Schülerspezialverkehr zurückgreifen, der für den sicheren Transport sorgt. Gegenwärtig steht der Fahrdienst des DRK für diesen Zweck zur Verfügung. Unsere Schule ist eine Ganztagsschule. Der Unterricht wird nach dem jeweiligen Rahmenlehrplan und eines für jede Klasse vorgegebenen Stundenplanes erteilt. Durch die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Schülerinnen und Schüler ist der Tagesablauf klar strukturiert, aber flexibel in seiner Umsetzung.