Die Beschulung der Kinder und Jugendlichen erfolgt vom 6. bis 18. Lebensjahr. Auf Antrag der Eltern und auf Grundlage einer umfangreichen Diagnostik kann die Schulzeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres jährlich bis zum 21. Lebensjahr verlängert werden, wenn ein Lernfortschritt im künftigen Schulbesuchsjahr zu erwarten ist. Hierdurch ergibt sich eine Erweiterung der Berufsschulstufe. Angepasst an die Struktur der allgemeinbildenden Schulen durchlaufen die Schülerinnen und Schüler gemäß der Sonderpädagogikverordnung drei bildungsspezifische Lernstufen:
I. Primarstufe: 1. bis 6. Schulbesuchsjahr
II. Sekundarstufe I: 7. bis 10. Schulbesuchsjahr
III. Berufsbildungsstufe: 11. und 12. Schulbesuchsjahr